Zensor, seit 443 v. Chr. wurden je zwei Zensoren, urspr. auf 5, später auf 1½ Jahre,
gewählt; ihre Aufgaben: a) Volkszählung sowie Vermögenseinschätzung u. Klassifizierung
der röm. Bürger; b) Sittenkontrolle; c) Verpachtung der Staatsländereien sowie
Errichtung u. Instandhaltung der öffentl. Bauten; das Zensorenamt wurde fast nur
gewesenen Konsuln verliehen