der/das Prinzipat, Name des röm. Kaisertums seit Augustus (meist bis 284, Amtsantritt Diokletians, gerechnet): nur scheinbar der Vorrang eines Ersten Bürgers (princeps civitatis), in Wirklichkeit geschickte Sprachregelung fürdie unbeschränkte Monarchie im Gewande der Republik.– Augustus beachtete die Abneigung der „Republikaner“ gegen „Diktatur“ u. „Königtum“. Er kombinierte klug die Amtsgewalt (potestas) von Volkstribunat (Kontrolle über Magistrate, Volksversammlung, Senat) u. Prokonsulat (Aufsicht über Provinzen und Militär)