Der Bezogene beabsichtigt durch die Zahlung der Geldsumme an den Begünstigten die Tilgung einer Verbindlichkeit gegenüber dem Aussteller (z. B. einer Kaufpreisschuld) oder die Gewährung eines Darlehens (Finanzwechsel).
Beteiligte beim Wechsel sind der Aussteller als Gläubiger, der Bezogene als Schuldner und gegebenenfalls noch ein weiterer Zahlungsempfänger (Wechselnehmer, Remittent).
Eine Kreditfunktion hat der Wechsel auch dann, wenn der Bezogene den Wechsel deshalb annimmt, um dem Aussteller eine Forderung aus dem abstrakten Schuldverhältnis zu verschaffen.
Zahlt der Bezogene die Wechselsumme an den Begünstigten aus, wird er in deren Höhe von einer Schuld aus dem Deckungsverhältnis gegenüber dem Aussteller befreit.