Gemäß PAngV hat der Anbieter von Leistungen ein Preisverzeichnis mit den Preisen für seine wesentlichen Leistungen aufzustellen, das in den Geschäftsräumen, im Schaufenster oder als Bildschirmanzeige anzubringen ist.
Jede Schriftart hatte dieselbe feste Größe, aber es konnten verschiedene Sätze für verschiedene Ausgabegeräte verwendet werden (z. B. niedrig aufgelöst für Bildschirmanzeige, hochaufgelöst für Druckausgabe).