Enojezični primeri (nepregledani od uredništva PONS)
nemščina
Ein Unternehmen, das im Handelsregister nicht eingetragen ist (z. B. ein ausländisches Unternehmen, welches in einem Unionsmitgliedstaat grenzüberschreitend tätig wird), erhält aus der Firmenausschließlichkeit keinen Namensschutz.