Enojezični primeri (nepregledani od uredništva PONS)
nemščina
Ist kein wirtschaftlicher Eigentümer feststellbar, gelten die Mitglieder der obersten Führungsebene des Rechtsträgers (z. B.: Geschäftsführer, Vorstand) als wirtschaftliche Eigentümer.
Der Regiebetrieb ist in den Verwaltungsaufbau seines Rechtsträgers integriert und wird als Abteilung der allgemeinen Verwaltung geführt, ohne rechtlich oder haushaltsmäßig verselbständigt zu sein.