In der Regel bestehen Verschlüsselungsprotokolle aus einem Schlüsselaustauschprotokoll und symmetrischen Verfahren, die Vertraulichkeit und Integrität der übertragenen Nachrichten sicherstellen.
Unter diesem Schlagwort werden die Begriffe confidentiality, integrity und availability (deutsch: Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit) zusammengefasst.
Die Parteien können die Schlichter und Mitarbeiter der Schlichtungsstelle von der Verschwiegenheit und Vertraulichkeit in Bezug auf die übergebenen Unterlagen entbinden.
Die Vertraulichkeit darf nur zugesichert werden, wenn dem Informanten durch das Bekanntwerden seiner Tätigkeit für die Strafverfolgungsbehörden erhebliche Nachteile entstehen oder er erheblich gefährdet wird.