Enojezični primeri (nepregledani od uredništva PONS)
nemščina
Hat der Geschädigte lediglich ein Interesse an der Erhaltung seines Vermögens dem Werte nach (Erhaltungsinteresse in der Summe), spricht das Schadensrecht vom sogenannten Wertinteresse.
Wird schuldhaft ein Schaden verursacht, so hat der Schädiger diesen in Höhe des Integritätsinteresses, gegebenenfalls in Höhe des Wertinteresses zu ersetzen.