Dieser Bund könne schließlich 20 000 Mann unterhalten „und sich selbst gegen etwaige Vexationen der alsdann nicht mehr mächtigen souverains Nachbarn schützen“.
Im Fall einer Insolvenz des Betreibers des Bestattungswaldes muss ein kommunaler Träger den Bestattungswald bis zum Ablauf der Mindestruhezeit der letzten Bestattung weiter unterhalten.