Insbesondere der Wegfall der zeitlichen Beschränkung der Überlassungsdauer führte zu einer problematischen Verselbstständigung der Leiharbeit und zu einem dauerhaft prekären Arbeitsverhältnis.
Bei der Übernahme sind alle Regelungen zu berücksichtigen, die mit der Abweichung der Überlassungshöchstdauer in einem Regelungszusammenhang stehen, z. B. verknüpfte Regelungen zur Überlassungsdauer und Übernahme von Leiharbeitnehmern.