2007, S. 699), um die Kläger der beim Landgericht verbliebenen Verfahren gerade nicht auf dem Papierwege über den Verlauf des Musterverfahrens unterrichten zu müssen.
Der prinzipbedingt nicht völlig geradlinige Papierweg und der Tonertransfer durch elektrostatische Umladung erschwert die Verarbeitung von hohen Papierstärken, weshalb mindestens die Verarbeitungsgeschwindigkeit stark reduziert werden muss.