Enojezični primeri (nepregledani od uredništva PONS)
nemščina
Bei der Sicherungsvollstreckung dürfen die gepfändeten Gegenstände deshalb erst nach Leistung der Sicherheit oder Rechtskraft des Urteils verwertet werden.
Bestehen andere Sicherungsmittel, ist die Selbsthilfe ausgeschlossen, so z. B. wenn wegen eines Zahlungsanspruchs die Erwirkung eines Arresttitels mit anschließender Sicherungsvollstreckung (,, Abs.