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Das Rechtsanwaltsverzeichnis, auch elektronisches Rechtsanwaltsverzeichnis oder Anwaltsverzeichnis genannt, ist eine Datenbank, in die Rechtsanwälte eingetragen werden.
Rechtsanwälte können vor den Magistraltribunalen tätig werden, wenn sie in einem nationalen Anwaltsverzeichnis geführt werden und in ihren Heimatstaaten für die höheren Gerichte (Appellationsgerichte) seit mindestens zehn Jahren zugelassen sind.