Enojezični primeri (nepregledani od uredništva PONS)
nemščina
Osmanische Amtsträger sahen sich nicht als Wächter der Kollektivgüter, sondern als Eigentümer ihres jeweiligen Amtes und demzufolge ihren Verantwortungsbereich mehr als Geschäftszweig denn als Verwaltungseinheit.