Enojezični primeri (nepregledani od uredništva PONS)
nemščina
Die Felonie bezeichnet einen schweren Verrat durch vorsätzlichen Bruch des Treueverhältnisses zwischen Lehnsherr und Lehnsmann (d. h. dem Lehnsträger).
Mit der Auflösung der alten Ständeordnung mussten Lehnsherren und Lehnsträger fliehen; der ehemalige Besitz konnte aber grösstenteils von der Familie zurückgekauft werden.