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nemščina
In der französischen Rechtswissenschaft bezeichnet Vereinsrecht (droit des associations) das Rechtsgebiet, das sich mit der Gründung und Organisation von Vereinen beschäftigt.
Der Master 1 Droit hingegen bezeichnet ein nach dem ersten Jahr des zweijährigen Studiums vergebenes Zwischenzeugnis und keinen eigentlichen akademischen Abschluss.
Ebenfalls zum Arbeitsrecht zählen im französischen wie im europäischen Gemeinschaftsrecht das Recht der sozialen Sicherheit (droit social), das nach deutschem Recht als Sozialrecht bezeichnet wird.