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nemščina
Jedes Mitglied der Bundesversammlung kann – auch noch im zweiten oder dritten Wahlgang – Wahlvorschläge beim Präsidenten des Bundestages einreichen; die schriftliche Zustimmungserklärung des Vorgeschlagenen ist beizufügen.
Die völkerrechtliche Zustimmungserklärung, mit der die vertraglichen Bestimmungen verbindlich werden, erfolgt durch Ratifikation durch den Bundespräsidenten.