An manchen Stellen wurden Gewässerkennziffern nach dem Namen vergeben, an anderen weichen namentlicher Flusslauf und Kennzifferzusammenhang von einander ab.
Das Nebeneinander von geheimer und namentlicher Abstimmung bei ein und demselben wählbaren Amt (Bundeskanzler) wurde in der staatsrechtlichen Fachliteratur als eine bemerkenswerte „Inkonsequenz“ bezeichnet.
Der Ministerpräsident wird zunächst vom Staatspräsidenten ernannt und danach von beiden Kammern des Parlaments mittels Vertrauensvotum in namentlicher Abstimmung bestätigt.