Enojezični primeri (nepregledani od uredništva PONS)
nemščina
Sie kommt in Betracht, wenn eine Schuld besteht und gleichzeitig eine vorhersehbare Möglichkeit zur Verrechnung der Abgabenschuld mit einem Steuererstattungsanspruch besteht (Überbrückungsstundung).
Die Zollbehörden geben die Zollbürgschaft umgehend frei, wenn die Zollschuld oder eine andere Abgabenschuld erloschen ist oder nicht mehr entstehen kann (Art. 98 Abs.