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nemščina
Ähnlich wie beim Reichsdeputationshauptschluss sah auch die Rheinbundakte die Fortführung des bisherigen Postwesens vor, jedoch beanspruchten die einzelnen Staaten das Postregal für sich.
Die Verschiedenheit in den bestehenden Posten erstreckte sich auf alle Teile der Postgesetze, des Postregal, den Postzwang, die Garantieverhältnisse, die besonderen Vorrechte der Posten, und die Strafbestimmungen.
Es war seit 1782 ein Grundsatz das Postregal nicht als Finanzquelle zu benützen, jeder Überschuss sollte zur Eröffnung neuer Postverbindungen verwendet werden.