Enojezični primeri (nepregledani od uredništva PONS)
nemščina
Zur Deckung der Unkosten der Prozesse setzten Bürgen (darunter einige Schultheiße) ihr Vermögen ein, allerdings haftete die Gemeinde insgesamt als Rückbürge.
Rückbürgschaft ist eine Art der Bürgschaft, bei der zunächst ein Hauptbürge für eine bestehende Hauptschuld haftet, für die wiederum der Rückbürge gegenüber dem Hauptbürgen die Haftung übernimmt.