Durch das Gesetz 191/2009 (Finanzgesetz für das Jahr 2010) wurden die ausgehandelten Bestimmungen in das Sonderstatut eingefügt und die vorherigen Bestimmungen ersetzt.
Die Regionen mit Sonderstatut verfügen im Ergebnis über weiterreichende Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenzen, die nicht wie in den anderen Regionen vom Staat, sondern von ihnen selbst finanziert werden müssen.