Enojezični primeri (nepregledani od uredništva PONS)
nemščina
Im verwaltungsgerichtlichen Verfahren kann die Klagebefugnis dann unbedenklich bejaht werden, wenn der Kläger Adressat eines belastenden Verwaltungsaktes geworden ist (Adressatentheorie).
Die Adressatentheorie kann auch im Rahmen der Beschwerdebefugnis für eine Verfassungsbeschwerde zur Begründung der eigenen Betroffenheit des Beschwerdeführers herangezogen werden.