Er bestand jedoch darauf, dass der Inhalt der Schreiben völlig harmloser privater Natur gewesen sei und keinesfalls zu Spionagezwecken verwendet werden konnte.
Durch die Mietverträge hatte Notarbartolo wahlfreien Zugang zum Gebäude und während der Öffnungszeiten des Tresorraumes auch zu seinem Schließfach, das er zu Spionagezwecken gemietet hatte.