In manchen Ländern wurden spezielle Aerogramme für Soldaten sowie für Kriegsgefangene verausgabt, wobei ein ermäßigter Portosatz oder Portofreiheit bestand.
Die Portofreiheit beschränkte sich nur noch auf Dienstbriefe der Post und auf die Nichtzahlung der Zuschlaggebühr für unfrankierte Behördenbriefe sowie für Soldatenbriefe.