Existiert an einer vierarmigen Kreuzung über jeden der Arme jeweils eine Fußgängerfurt, so spricht man von insgesamt acht Fußgängerverkehrsströmen; es wird nach Gehrichtung unterschieden.
Wird die Fahrbahn an Kreuzungen oder Einmündungen überquert, so sind dort angebrachte Fußgängerüberwege oder Markierungen an Lichtzeichenanlagen (Fußgängerfurt) stets zu benutzen.