Im Gesamtunterricht entstand auch das erwähnte Schulgericht, welches als Judikative mit selbstgegebener Satzung über Fehlverhalten der Schüler entschied.
Die unterschiedlichen Altersstrukturen in den einzelnen Kursen wurden ebenso bemängelt wie die durch den Gesamtunterricht investierte Zeit, die dem Lehrplan verloren ginge.