Ausgeschlossen sind Schüler, Studierende, Praktikanten und Auszubildende, sofern ihr Einkommen nicht 78 % des Nettomindestlohns überschreitet, sowie Arbeitnehmer, die der Entsenderichtlinie unterfallen, außerdem Eltern in Erziehungszeit und Arbeitnehmer im Sabbatjahr.