Wie bereits dargelegt, folgt jedes Verfügungsrecht über Sachgüter dem (derivativen) Erwerb vom Berechtigten; im patrilinearen Kontext also vom Gründer des jeweiligen Familienverbandes.
Auch innerhalb des Militärgeländes gab es etliche abgegrenzte Areale, die nur von Berechtigten mit entsprechendem Passierschein betreten werden durften.