Für baurechtlich nicht festgesetzte Gebiete (z. B. Einzelgehöft im Außenbereich) werden nach aktueller Rechtsprechung die Werte für Mischgebiete angesetzt.
Aufgrund der Einkommensentwicklung der Vorjahre werden jährlich die Rechengrößen der Sozialversicherung für das Folgejahr durch Rechtsverordnung festgesetzt.