Ein geschiedener oder verwitweter Ehegatte behält den Ehenamen, kann jedoch seinen Geburtsnamen (oder den vor der Ehe geführten Namen) wieder annehmen, voranstellen oder aber anhängen.
Ebenso überwarf er sich bei den Themen Abtreibung, Wiederverheiratung Geschiedener, Sexualität und Friedenspolitik, Zölibat und Klerikerideal mit der Amtskirche.