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18b German Residence Act ( Aufenthaltsgesetz ) after two years.

In any case, after five years, you may be granted a permanent residence permit (Niederlassungserlaubnis) according to Art.9 Germany Residence Act (Aufenthaltsgesetz) or a permit for permanent EU residence according to Art.9a German Residence Act (Aufenthaltsgesetz).

Please note:

www.zuwanderung.sachsen.de

Haben Sie einen deutschen Hochschulabschluss, dann kann Ihnen nach zwei Jahren zum Daueraufenthalt eine Niederlassungserlaubnis nach § 18b des Aufenthaltsgesetzes erteilt werden.

Ansonsten können Sie nach fünf Jahren zum Daueraufenthalt entweder eine Niederlassungserlaubnis nach § 9 Aufenthaltsgesetz oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU nach § 9a des Aufenthaltsgesetzes erhalten.

Hinweis:

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18b German Residence Act ( Aufenthaltsgesetz ) after two years.

In any case, after five years, you may be granted a permanent residence permit (Niederlassungserlaubnis) according to Art.9 Germany Residence Act (Aufenthaltsgesetz) or a permit for permanent EU residence according to Art.9a German Residence Act (Aufenthaltsgesetz).

Please note:

www.zuwanderung.sachsen.de

Haben Sie einen deutschen Hochschulabschluss, dann kann Ihnen nach zwei Jahren zum Daueraufenthalt eine Niederlassungserlaubnis nach § 18b des Aufenthaltsgesetzes erteilt werden.

Ansonsten können Sie nach fünf Jahren zum Daueraufenthalt eine Niederlassungserlaubnis nach § 9 des Aufenthaltsgesetzes oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU nach § 9a des Aufenthaltsgesetzes erhalten.

Hinweis:

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The residence permit can be extended.

After two years, you may be granted a permanent residence permit (Niederlassungserlaubnis) according to Art.18b German Residence Act (Aufenthaltsgesetz).

After three years, you may be granted a permanent residence permit (Niederlassungserlaubnis) according to Art.

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Der Aufenthaltstitel kann verlängert werden.

Nach zwei Jahren kann Ihnen zum Daueraufenthalt eine Niederlassungserlaubnis nach § 18b des Aufenthaltsgesetzes erteilt werden.

Nach drei Jahren kann Ihnen zum Daueraufenthalt eine Niederlassungserlaubnis nach § 21 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes erteilt werden.

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