I . pūblicānus <ī> (publicus) SUBST m
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Steuerpächter der Staatseinnahmen in den Provinzen: In der Republik beauftragte der Staat den meistbietenden Unternehmer (aus dem Ritterstand) zur Sicherung der Staatsfinanzen. Der p. zahlte an die Staatskasse im Voraus u. versuchte mit Gewinn die Provinzbevölkerung zur „Kasse zu bitten“. Finanzämter im modernen Sinn entstanden erst in der Kaiserzeit (über quaestores und procuratores.)