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nemščina
Bettseitenteile, umgangssprachlich „Bettgitter“, die dem Patienten Halt und Orientierung geben und ein Herausfallen verhindern sollen, sind entweder extra erhältlich oder bereits so integriert, dass sie im Bedarfsfall eingesetzt werden können.
Freiheitsentziehende Maßnahmen wie Bettgitter, Fixierungen, Zimmereinschlüsse oder sedierende Medikamente über einen längeren Zeitraum hinweg bedürfen einer richterlichen Genehmigung durch das Betreuungsgericht.