Enojezični primeri (nepregledani od uredništva PONS)
nemščina
Garantien dafür, dass die Organisationen und Institutionen beider Seiten ihre Zusagen einhalten, die Empfehlungen der Kommission zu befolgen, gibt es nicht.
Hierzu gehören insbesondere Anzahlungsbürgschaft, Ausbietungsbürgschaft, Bietungsbürgschaft, Erfüllungsbürgschaft, Gewährleistungsbürgschaft, Mietbürgschaft, Steuerbürgschaft, Vertragserfüllungsbürgschaft, Zahlungsbürgschaft, Zollbürgschaft oder die entsprechenden Garantien.
Bereits 1852 konnte die Bank die Staatshilfen wieder vollständig zurückführen, sodass im selben Jahr die staatliche Kontrolle über den Bankverein nach Ablauf der Garantien endete.
Besonders im internationalen Kreditverkehr kommt eine Vielzahl von Garantien/Bürgschaften vor, die der Sicherung gegenseitiger Verpflichtungen aus einem Vertrag dienen.