Sie wählt an der den Verhältniswahlen folgenden Gemeindeversammlung aus den 7 Mitgliedern des Gemeinderates den Gemeindepräsidenten sowie aus den gewählten Mitgliedern der Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission den Versammlungsleiter.
Der Gemeindepräsident und der Säckelmeister werden von den Stimmberechtigten jeweils für zwei Jahre gewählt, die übrigen Mitglieder des Gemeinderates haben eine Amtszeit von vier Jahren.
Entsprechend den Wahlgrundsätzen werden die Mitglieder des Gemeinderates von den Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt.
Beauftragte können an Sitzungen des Gemeinderates teilnehmen und innerhalb ihres Aufgabenbereiches verfügen sie in Ausschusssitzungen über eine beratende Stimme.
In dringenden Angelegenheiten des Gemeinderats, bei denen die Eilbedürftigkeit eine Sitzung des Gemeinderates nicht zulässt, entscheidet der Bürgermeister anstelle des Gemeinderats.