Enojezični primeri (nepregledani od uredništva PONS)
nemščina
Danach ist die Entscheidung, einen Kassenkredit aufzunehmen, dessen Laufzeit das Haushaltsjahr überschreitet, als wichtige Entscheidung nach § 27 GemO anzusehen, für die ein Grundsatzbeschluss der Gemeindevertretung zu fassen ist.
Es kann hierbei differenziert werden zwischen Regelungen zur Begrenzung der Aufnahme von Krediten/Investitionskrediten (Investitionskredit-Schuldenbremsen) und Regelungen zur Begrenzung der Kassenkreditaufnahme (Kassenkredit-Schuldenbremsen).