Enojezični primeri (nepregledani od uredništva PONS)
nemščina
Da der Rechtserfolg bei einem Strohmanngeschäft meist von beiden Seiten ernstlich gewollt ist, es damit nicht am beiderseitigen Geschäftswillen fehlt, ist ein solches voll wirksam.
Da Strohmanngeschäfte ernst gemeint und infolgedessen rechtlich wirksam sind, braucht die Bank sich grundsätzlich nicht darum zu kümmern, warum der Strohmann bereit ist, die Bürgschaft zu erteilen.