Werden Soldaten also von Nichtkombattanten angegriffen, dürfen sie mit den ihnen zur Verfügung stehenden Waffen zurückschlagen – gegebenenfalls zum Schaden unbeteiligter Zivilisten (Kollateralschaden).
Ferner wurde die zulässige Lautstärke des bei Reden genutzten Megaphons auf 85 Dezibel beschränkt und das Fotografieren opponierender Versammlungsteilnehmer und Unbeteiligter ohne deren Einwilligung verboten.