Zwar hat die Rechtsprechung grundsätzlich nicht die Sittenwidrigkeit bereits aus dem bloßen Gesetzesverstoß hergeleitet, trotzdem wurde eine Unlauterkeit sehr schnell bejaht.
Da dies bald aber nur noch unzureichenden Schutz bot, wurde 1896 das Gesetz zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes mit Einzelfallregelungen der Unlauterkeit erlassen.