Enojezični primeri (nepregledani od uredništva PONS)
nemščina
Notwendige Regelungen wurden auf dem Verordnungswege erlassen, wesentliche gesetzgeberische Maßnahmen, die der Mitwirkung des Reichstages bedurft hätten, unterblieben gänzlich.
Der Staatspräsident bestimmte auf dem Verordnungswege die Anerkennung einer oder weiterer Bantusprachen als solche im jeweiligen „selbstregierten“ Bantugebiet in Ergänzung zu den genannten Sprachen.