Enojezični primeri (nepregledani od uredništva PONS)
nemščina
4 ZPO kann der Inkassodienstleister als Bevollmächtigter das gerichtliche Mahnverfahren bis zur Abgabe an das Streitgericht durchführen und bei titulierten Geldforderungen die Vollstreckungsanträge in das bewegliche Vermögen des Schuldners stellen.
Der Gerichtsvollzieher ist z. B. aufgrund der in der Zwangsvollstreckung geltenden Dispositionsmaxime an den Vollstreckungsantrag des Gläubigers gebunden.