Enojezični primeri (nepregledani od uredništva PONS)
nemščina
Rechtlich handelt es sich um ein nicht rechtsfähiges Sondervermögen des Bundes bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau, gesetzliche Grundlage der Einrichtung ist das Anlegerentschädigungsgesetz.
Das Fondsvermögen ist ein durch Beiträge aufgebrachtes, zweckgebundenes Sondervermögen der Notarkammern (nicht - rechtsfähiges Zweckvermögen des Öffentlichen Rechts).