Weitere, städtische Ämter wurden vom Büttel oder Stadtknecht und dem Stadtschreiber übernommen, der zugleich auch Amtsschreiber und Gerichtsschreiber war.
Die Behörde setzte sich mehrheitlich aus folgenden Personen zusammen: dem Amtsvogt, dem Amtsrichter, dem Amtsaktuar, dem Amtsschreiber und dem Amtspedell.