Dabei dürften keine Unterschiede zwischen Militärs und Zivilpersonen gemacht werden; im Gegenteil: Gerade die Militärs verfügten über Ehrengerichte und Verordnungen, die das Duellieren unterbinden würden.
Er konnte einen Teilerfolg erringen, da der Verfassungsgerichtshof zumindest jene Bestimmung für verfassungswidrig erklärte, wonach Mitglieder des Anwaltskammervorstandes zugleich Mitglieder der Ehrengerichte sein durften.