Aufgrund des Fremdenrechtsänderungsgesetz 2015 () müssen Asylantragsteller nicht mehr zwingend in die Erstaufnahmezentren gebracht werden, die Erstabklärung kann auch vor Ort in den einzelnen Bundesländern erfolgen.
Um um Asyl anzusuchen, müssen sich die Flüchtlinge an eine Polizeistelle wenden oder direkt in einem der Erstaufnahmezentren persönlich einen Antrag auf Asyl einreichen.