Auch bei den Verpackungen gibt es Anforderungen: So darf kein chlorhaltiges Verpackungsmaterial verwendet werden, wenn es mit Bio-Lebensmittel in Kontakt kommen könnte.
Durch gleichzeitige Einwirkung von Chlorgas auf das entstehende Gas erhielten sie ein chlorhaltiges Gas (Methylchlorid), das sich nicht wie Ethylchlorid in einem Eisbad isolieren ließ.