Enojezični primeri (nepregledani od uredništva PONS)
nemščina
Das Gesetz liefert einen wesentlichen Grund für die Ausgabe von Namensaktien: Nicht voll eingezahlte Aktien dürfen nur als Namensaktie ausgegeben werden (Abs.
Bei Aktiengesellschaften sieht das Gesetz die nicht volle Einzahlung von Aktien ausdrücklich vor; es verlangt dann jedoch, dass nicht voll eingezahlte Aktien nur als Namensaktien ausgegeben werden dürfen (Abs.