Zudem wurden besondere Anforderungen an Beauftragte (Zähler/-innen und Interviewer/-innen) der statistischen Ämter festgelegt und die Ausnahmeregelungen zur statistischen Geheimhaltung eingeschränkt.
Allerdings kann es bei Anwesenheit eines Interviewers oder einer Interviewerin zu einer Verzerrung der Ergebnisse durch zum Beispiel den Effekt der sozialen Erwünschtheit kommen.