Enojezični primeri (nepregledani od uredništva PONS)
nemščina
Nach diesen Paragrafen handelt es sich um eine Anordnung des Erblassers, wodurch er dem Erben oder Vermächtnisnehmer (Legatar) unter angedrohter Entziehung eines Vorteils verbietet, den letzten Willen zu bestreiten.